Für Einreichungen ab dem 28.05.2014 gelten die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS) für FbW-Maßnahmen sowie Maßnahmen gem. § 45 SGB III.
Bei FbW-Maßnahmen hat es Veränderungen im Bereich der Fahrzeugführung gegeben, auch bei den Gesundheitsberufen sind einige Neuordnungen vorgenommen worden. Die Kostensätze für Maßnahmen nach § 45 SGB III sind durchweg gestiegen.
Die Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 SGB III finden Sie hier
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand 01.06.2015
Die Bundes-Durchscbnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finden SIe hier
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand 01.06.2015