Zertifizierung von Bildungsträgern und Maßnahmen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung über die Bundesagentur für Arbeit
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beinhaltet die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Träger, welche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß § 81 ff. SGB III anbieten, bedürfen einer Zulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle.
In unserem ersten Informationsgespräch besprechen wir mit Ihnen den Ablauf und die Umsetzung einer Träger- und Maßnahmenzulassung. Im Anschluss erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot sowie einen Zeit- und Projektplan zur Durchführung. Nach Auftragserteilung stimmen wir mit Ihnen die Auditplanung ab und beauftragen die fachkundige Stelle mit der Durchführung einer Zulassung. Für die Erstellung der QM-Dokumentation schildern Sie uns Ihre internen Abläufe, Dienstleistungen und Anforderungen. Mit diesen Angaben erstellen wir Ihre gesamte QM-Dokumentation incl. Handbuch und führen mit Ihnen das erforderliche Audit durch.
Sollten Sie bereits eigene Dokumente entwickelt haben, prüfen wir diese gerne auf die Anforderungen der AZAV und binden diese in die Dokumentation mit ein. Die Erteilung einer AZAV Träger- und Maßnahmenzulassung erfolgt über eine Fachkundige Stelle und wird unsererseits vor Ort begleitet.
Dauer : ca. 2-3 Monate | Honorar: nach Vereinbarung | Gültigkeit des Träger-Zertifikates: 5 Jahre
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