Beratung bei der Durchführung von Überwachungs- und Erweiterungsaudits, Re-Zertifizierungen
Das Überwachungsaudit dient zur Aufrechterhaltung der Anforderungen im Sinne der AZAV und ISO 9001 und findet jährlich (erstmalig 12 Monate nach Erteilung des Zertifikates) statt. Der Umfang der Überprüfung ist kürzer als bei der Erstzertifizierung, da hierbei nur stichprobenweise die Anforderungen des Managementsystems überprüft werden. Bei Nichtbestehen oder gravierenden Abweichungen kann die Zulassung aberkannt werden. Sofern wir Sie bereits bei der Zertifizierung begleitet haben, müssen Sie sich um die Einhaltung der Fristen nicht kümmern. Wir werden Sie rechtzeitig vor Durchführung des Überwachungsaudits erinnern und mit Ihnen gemeinsam die Termine besprechen.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die Erstellung der erforderlichen internen Auditberichte und des Managementreviews und begleiten das Überwachungsaudit im Vor-Ort-Termin. Neben der Durchführung von Überwachungsaudits, beraten wir Sie auch gerne bei der Zulassung von neuen Schulungsstandorten (Erweiterungsaudit) oder Standorten, welche nur einmalig genutzt werden (temporäre Standorte).
Bei anstehenden Re-Zertifizierungen (Träger- und Maßnahmenzulassungen) setzen wir uns ca. 1/2 Jahr vor dem Ablauftermin mit Ihnen in Verbindung und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. So bleibt genügend Zeit, um sich auf eine Re-Zertifizierung in Ruhe vorzubereiten.
Dauer: 1 Tag für Überwachungsaudits (bei Zertifizierungsberatungen über MKK) | Honorar: nach Vereinbarung