Zertifizierung von privaten Arbeitsvermittlungen und Transfermaßnahmen (§§ 110, 111 SGB III)
Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beinhaltet die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Private Arbeitsvermittler sind verpflichtet, ab dem 01.01.2013 eine Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV) vorzuweisen.
Vermittler, welche zusätzlich Transfermaßnahmen gem. §§ 110, 111 SGB III und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III im Vergabefahren durchführen, bedürfen ebenfalls einer Zulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle.
In unserem ersten Informationsgespräch besprechen wir mit Ihnen den Ablauf und die Umsetzung einer Träger- und Maßnahmenzulassung. Im Anschluss erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot sowie einen Zeit- und Projektplan zur Durchführung. Nach Auftragserteilung stimmen wir mit Ihnen die Auditplanung ab und beauftragen die fachkundige Stelle mit der Durchführung einer Zulassung. Für die Erstellung der QM-Dokumentation schildern Sie uns Ihre internen Abläufe, Dienstleistungen und Anforderungen. Mit diesen Angaben erstellen wir Ihre gesamte QM-Dokumentation incl. Handbuch und führen mit Ihnen das erforderliche Audit durch.
Sollten Sie bereits eigene Dokumente entwickelt haben, prüfen wir diese gerne auf die Anforderungen der AZAV und binden diese in die Dokumentation mit ein. Die Erteilung einer AZAV Träger- und Maßnahmenzulassung erfolgt über eine fachkundige Stelle und wird unsererseits vor Ort begleitet.
Dauer: ca. 2-3 Monate | Honorar: nach Vereinbarung | Gültigkeit des Träger-Zertifikates: 5 Jahre